Der Polizeiberuf beansprucht den ganzen Menschen.
Am 05. November 1979 wurde der Sozialfonds der Polizei e.V. von Funktionern der DPolG Niedersachsen zur Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Polizeibeschäftigten und ihren Angehörigen gegründet. Wer sich entscheidet, Recht und Ordnung zu schützen, anderen zu helfen und dafür sogar die eigene Gesundheit und im schlimmsten Fall sein Leben einzusetzen, hat nicht nur den Respekt der Gesellschaft verdient. Es gilt auch, ihnen zu helfen, wenn sie Schaden genommen haben – ob an Körper oder Seele.
Der Sozialfonds der Polizei ist hier seit 40 Jahren eine Säule der Hilfe – für die niedersächsischen Polizeibeschäftigten und ihre Angehörigen. Unbürokratisch und ehrenamtlich. Der Zweck des Vereins ist die
- Unterstützung hilfsbedürftiger Polizeibeschäftigter und ihrer Angehörigen durch begleitende Maßnahmen wie die psychologische Betreuung,
- finanzielle Zuwendungen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung und
- die Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Veranstaltungen, Studien und Seminaren zur Förderung der Wissenschaft und Forschung der mit dem Polizeiberuf im Zusammenhang stehenden Themen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
In vielen Fällen wurde der Sozialfonds seitdem insbesondere durch finanzielle Unterstützung tätig. Damit wurde der Sozialfonds ein wichtiger Baustein zur Ergänzung der gemeinnützigen und sozialen Philosophie der DPolG Niedersachsen und ihrer ehrenamtlichen Funktioner. Dank der Einnahmen von Geldbußen aus Gerichtsverfahren, Spenden und Mitgliedsbeiträgen war es möglich, in zahlreichen Fällen zum Teil entscheidend dazu beizutragen, dass Notlagen gelindert wurden.
Veränderte Gesetzeslagen führten in den vergangenen Jahren dazu, dass der Sozialfonds seine Aufgabenschwerpunkte deutlich verändern musste. Um weiterhin mildtätig in Einzelfällen unterstützen zu können, sind beispielsweise enge Vermögens- und Einkommensgrenzen der zu Unterstützenden zu beachten. Die Verantwortlichen im Sozialfonds waren in den letzten Jahren mit Unterstützung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht intensiv damit beschäftigt, eine der aktuellen Gesetzeslage entsprechende Satzung zu entwickeln, um die Gemeinnützigkeit zu bewahren und auch weiterhin soziale Hilfe leisten zu können. Das ist gelungen und vom zuständigen Finanzamt befürwortet worden.
Kooperation mit der Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft
In ganz besonderem Maße hat sich die Kooperation mit der Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft bewährt.
Der Sozialfonds unterstützt finanziell die hervorragende Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in Fall und Lenggries und hilft bei der Unterhaltung der Stiftungshäuser https://www.dpolg-stiftung.de.
Video DPolG Stiftung: https://youtu.be/sjxSTVu1VuQ?si=cnZ8YegXONPnULil
Der Sozialfonds leistet aber noch viel mehr: Polizeirelevante Themen werden in sogenannten Expertentagungen (siehe oben) einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. So wurden schon Veranstaltungen zur Gewalt gegen Polizei, Belastungen des Schichtdienstes oder anderer Tätigkeiten und dem Spannungsverhältnis sogenannter Wutbürger zum Staat und daraus entstehende Auswirkungen auf die Polizei durchgeführt.
Bei diesen Veranstaltungen verlieh der Sozialfonds mehrmals den „Schutzengel - Michael – Preis“ an Menschen oder Organisationen, die sich besonders fürsorglich für die Polizei gezeigt haben.
Sie sollen gewürdigt werden und damit ein Forum erhalten, um ihre Tätigkeiten vorzustellen.
Berend und Karin Jochem von der Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft erhielten den Schutzengel-Michael-Preis für ihr Lebenswerk.